Hinweise zur Gliederung von Förderanträgen

Die Archäologische Gesellschaft in Hessen e.V. (AGiH) unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Erforschung der hessischen Vor- und Frühgeschichte; s. dazu § 2 (1) der Satzung der AGiH in ihrer Fassung vom 04.07.2003.

Wenn Sie einen Antrag stellen wollen, so richten Sie sich bitte nach dem folgenden Schema:

1. Antragsteller/in

1.1. Name, Anschrift (auch e-mail-Anschrift), berufliche Stellung.

1.2. Nennung der Institution, Gesellschaft, Arbeitsgemeinschaft, Verein, für die Sie den Antrag stellen.

1.3. Nennung der Personen/Institutionen, welche die fachliche Betreuung und administrative Begleitung des Vorhabens übernehmen.

1.4. Wurde das geplante Vorhaben mit der Abteilung Archäologie und Paläontologie im Landesamt für Denkmalpflege Hessen abgesprochen?

2. Beschreibung des Vorhabens

2.1. Beschreiben Sie knapp und präzise das Vorhaben, für das Sie Mittel der AGiH beantragen. Wo nötig, legen Sie eine Karten– bzw. Grundrisse bei.

Nennen Sie die Personen/Institutionen/Firmen, die mit der Durchführung des Vorhabens betraut werden sollen.

2.2. In welchen größeren Kontext (Prospektion, Forschungsvorhaben, denkmalpflegerische Maßnahme, Dokumentation, Sicherungsmaßnahme, Rekonstruktion, museale Präsentation, Publikation usw.) ordnet sich das geplante Vorhaben ein?

Verweisen Sie auf dazu schon erschienene Publikationen bzw. frühere von Ihnen am betreffenden Denkmal/Objekt durchgeführte Maßnahmen. Sind Ihnen in diesem Zusammenhang schon früher Mittel der AGiH bewilligt worden?

2.3. Legen Sie die Gesamtkalkulation für das geplante Vorhaben offen und begründen Sie die beantragte Fördersumme. Legen Sie Kopien der eingeholten Angebote bei. Erläutern Sie den einzubringenden Eigenanteil.

Werden Sie bei der Durchführung des geplanten Vorhabens auch noch von anderen Institutionen/Personen unterstützt? Wenn ja, von welchen?

2.4. Wann soll das zu fördernde Vorhaben durchgeführt werden und bis zu welchem Termin benötigen Sie die Mittel der AGiH?

2.5. Wo werden Sie über das geförderte Vorhaben berichten? (Medien, hessenArchäologie, andere Schriftenreihen oder Einzelpublikationen).

Bitte beachten Sie, dass in der Regel die Förderhöchstsumme pro Einzelantrag 5.000 Euro nicht übersteigt und dasselbe Projekt maximal über drei Jahre über Einzelanträge gefördert wird.

Die Archäologische Gesellschaft in Hessen e.V. erwartet nach Abschluss des Vorhabens einen kurzen Bericht und legt Wert darauf, dass ihr Name als fördernde Institution genannt wird.

Senden Sie Ihren Antrag an die Geschäftsstelle der AGiH. Einreichungsfrist ist der 1. März des jeweiligen Geschäftsjahrs. Der Vorstand wird sich in der Regel in der darauffolgenden Sitzung damit befassen.